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Seitenauszug aus

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Der „Islamische Staat“ tut, was im Islam verboten ist - Erklärung der 126 Gelehrten gegen den IS


Offener Brief von mehr als 120 Islamgelehrten an den Führer des IS

In einem offenen Brief an den Führer des IS, der sich ‚Abu Bakr al-Baghdadi‘ nennt, haben mehr als 120 Islamgelehrte aus aller Welt die Ideologie und Handlungen der Terrororganisation verurteilt.

Zu den Unterzeichnern zählen der ägyptische Großmufti Schawqi Allam, hohe Vertreter der Al-Azhar-Universität in Kairo, der Jerusalemer Mufti Muhammad Ahmad Hussein, der jordanische Prinz und Religionswissenschaftler Ghazi bin Muhammad, der frühere Großmufti von Bosnien und Herzegowina Mustafa Ceric, sowie viele Gelehrte und Geistliche aus Arabien, Nordafrika, Asien, Europa und den USA.

In ihrem ausführlichen Schreiben legen die Gelehrten unter anderem dar, dass die Mitglieder des IS nicht die Kompetenz haben, Urteile in Angelegenheiten der Religion zu sprechen. Ihre Lehre und ihre Handlungen widersprächen den Grundregeln des Islams in fundamentaler Weise, so die Unterzeichner. Mord, Folter und Misshandlung Unschuldiger seien im Islam verboten, die Ausrufung des Kalifats durch die IS sei unrechtmäßig.

Die 24 Grundthesen des Briefs:

1. Es ist im Islam verboten, Rechtsgutachten (Fatwas) herauszugeben, die nicht den notwendigen gelehrten Anforderungen entsprechen. In jedem Fall müssen Fatwas den Standards der islamischen Rechtstheorie genügen, wie sie in den klassischen Texten dargelegt werden. Es ist weiterhin verboten, zur Begründung einer Entscheidung einen Vers oder den Teil eines Verses aus dem Koran zu zitieren, ohne die gesamte Lehre des Korans und der Hadithe zu dieser Frage zu beachten. Mit anderen Worten: Es gibt strikte subjektive und objektive Voraussetzungen für Fatwas, und man kann sich in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht die Rosinen unter den koranischen Versen herauspicken, ohne den gesamten Koran und die Hadithe zu untersuchen.

2. Es ist im Islam verboten, Recht zu setzen, ohne die Arabische Sprache meisterhaft zu beherrschen.

3. Es ist im Islam verboten, Angelegenheiten der Scharia zu stark zu vereinfachen und etablierte islamische Wissenschaften zu ignorieren.

4. Es ist im Islam [den Gelehrten] gestattet, Meinungsverschiedenheiten über alle Angelegenheiten zu haben, ausgenommen die Grundlagen der Religion, die alle Muslime wissen müssen.

5. Es ist im Islam verboten, bei der Rechtsfindung die Wirklichkeit der Gegenwart außer Acht zu lassen.

6. Es ist im Islam verboten, Unschuldige zu töten.

7. Es ist im Islam verboten, Sendboten, Botschafter und Diplomaten zu töten; somit ist es auch verboten, Journalisten und Entwicklungshelfer zu töten.

8. Jihad ist im Islam ein Verteidigungskrieg. Er ist ohne die rechten Gründe, die rechten Ziele und die rechten Verhaltensrichtlinien nicht erlaubt.

9. Es ist im Islam verboten, jemanden als Nichtmuslim zu bezeichnen, es sei denn, dass er (oder sie) den Unglauben öffentlich erklären.

10. Es ist im Islam verboten, Christen und anderen ‚Schriftbesitzern‘ zu schaden oder sie zu misshandeln, in welcher Weise auch immer.

11. Es ist eine Pflicht, Jesiden als Schriftbesitzer zu erachten.

12. Die Wiedereinführung der Sklaverei ist im Islam verboten. Sie wurde durch universellen Konsens aufgehoben.

13. Es ist im Islam verboten, jemanden zur Konversion zu zwingen.

14. Es ist im Islam verboten, Frauen ihre Rechte zu verwehren.

15. Es ist im Islam verboten, Kindern ihre Rechte zu verwehren.

16. Es ist im Islam verboten, die gesetzlich vorgeschriebenen Körperstrafen (hudud) auszuführen, ohne die korrekten Verfahren zu beachten, die Gerechtigkeit und Barmherzigkeit garantieren.

17. Es ist im Islam verboten, jemanden zu foltern.

18. Es ist im Islam verboten, Tote zu entstellen.

19. Es ist im Islam verboten, Gott – gepriesen und erhaben ist Er – böse Taten zuzuschreiben.

20. Es ist im Islam verboten, die Gräber und Gedenkstätten der Propheten und der Gefährten des Propheten zu zerstören.

21. Bewaffneter Aufstand ist im Islam verboten, außer im Falle offenkundigen Unglaubens des Herrschers und wenn das Gebet nicht erlaubt wird.

22. Es ist im Islam verboten, ohne den Konsens aller Muslime ein Kalifat auszurufen.

23. Loyalität zur eigenen Nation ist im Islam erlaubt.

24. Nach dem Tod des Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – verpflichtet der Islam niemanden, irgendwohin auszuwandern.

Übersetzung: Muhammed F. Bayraktar/W. Reinbold. Das ganze Dokument finden Sie hier.

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